Gefährdungsbeurteilung & TÜV-Abnahmen
Wir kennen die Gefahren. Und die entsprechenden Paragrafen.
Kompetente Unterstützung im Bereich der Betriebssicherheitsverordnung
Wir unterstützen Sie bei geforderten Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV für eine Druckbehälteranlage. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet die ergänzenden Forderungen des § 3 der Betriebssicherheitsverordnung zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.
Die erstellte Gefährdungsbeurteilung basiert auf der TRBS 1111 und ersetzt nicht die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen und Arbeitsmitteln. Aber auch hier helfen wir bei der Koordinierung, Vorbereitung und Ermittlung der Prüffristen durch unsere befähigten Personen oder unterstützen bei der Umsetzung mit der ZÜS.
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